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Komplexes überschaubar machen

Financial Planning

 

In den meisten Mandantengesprächen ist zu erfahren, dass es kein klares Ziel/Konzept über die Vorsorge/Vermögensverhältnisse gibt. Fondsanteile, Immobilie, Lebensversicherung, Festgeld, Aktien bilden eher zufallsbedingt statt planvoll ein Portfolio. Fragen zur Nachsteuerrendite von Anlagen werden in der Regel mit Achselzucken beantwortet.

Dieser gängige Befund provoziert geradezu diese Fragen:

  • Ist Ihnen Ihre Vermögensstruktur bekannt?
  • Wissen Sie, ob Ihr Ruhestand ausreichend abgesichert ist?
  • Und vor allem: Haben Sie eine Vorstellung, ob und wo sich “Renditekiller” in Ihrem Portfolio verstecken? 

 

Financial Planning geht über die landläufige Finanz- oder Vermögensberatung weit hinaus. Nicht der kurzfristige Effekt, sondern ein schlüssiges und kreatives Langzeitkonzept für Vermögensaufbau, Vermögensmehrung und -sicherung ist das Ziel unserer Beratung.

 

Estate Planning

 

Estate Planning bezeichnet den planvollen Vermögensübergang zwischen den Generationen. Werte ungeschmälert und mit klaren Zielvorstellungen an die nächste Generation zu übertragen – das leistet erfolgreiches Estate Planning. Denn ob ein Unternehmen nach dem Erbfall weiter bestehen und prosperieren kann oder aus Liquiditätsmangel in den Konkurs steuert, hängt in hohem Maße von Entscheidungen ab, die heute getroffen werden.

Dazu muss eine Schnittstelle zwischen dem Vermögensinhaber und den Erben einerseits und potenziellen weiteren Beratern der Kunden, beispielsweise Steuerberatern oder Rechtsanwälten andererseits geschaffen werden. Diese verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt Pilagers Financial Consult.

 

Betriebliche Altersvorsorge

 

Unsere Klienten schätzen an uns das umfassende Know-how und unsere langjährige Erfahrung. Inhalt der Beratung ist häufig sowohl die Versorgung von Arbeitnehmern, als auch zielgenaue, steueroptimierte Vorsorgekonzepte für Inhaber und Geschäftsführer der betreuten Unternehmen. Und dies idealerweise im Rahmen besonders günstiger Kollektivverträge. Mit unserer Unterstützung profitieren nicht nur Arbeitnehmer sondern mindestens in gleichem Umfang Unternehmen und Inhaber von der Einrichtung eines betrieblichen Versorgungswerks.